Beitragsordnung
§ 1 Grundsätze
Alle Mitglieder, mit Ausnahme von Ehrenmitgliedern, haben einen jährlichen Vereinsbeitrag zu leisten.
In dem Jahr, in dem die Aufnahme erfolgt, ist ein anteiliger Beitrag von 1/12 des Mitgliedsbeitrags für jeden angefangenen Monat fällig. Zusätzlich ist eine Aufnahmegebühr von 300,- €uro zu zahlen.
§ 2 Beitragshöhe
Bei gegenseitiger Mitgliedschaft kann der Vorstand beschließen, den Beitrag ganz oder teilweise zu erlassen.
§ 4 Umsatzmeldung
Grundlage für die Höhe des Mitgliedsbeitrag der Förder- und Ordentlichen Mitgliedern ist der Jahresumsatz des Mitglieds.
Wenn das Mitglied bis zum 31.01. des Beitragsjahres seinen Umsatz nicht meldet, ist der Vorstand berechtigt den Umsatz zu schätzen. Das Mitglied wird benachrichtigt und hat danach vier Wochen Zeit, einen anderen Nachweis vorzulegen.
Der Beitrag ist fällig nach Rechnungsstellung, spätestens zum 01. April des Beitragsjahres und zahlbar in einer Summe.
Die Zahlung des Beitrags erfolgt in einer Summe per Bankeinzug oder Lastschrift. In Ausnahmefällen (z.B. wenn die Erteilung von Einzugsermächtigungen für das Mitglied nicht möglich ist) kann die Zahlung des Beitrags per Überweisung erfolgen.
§ 5 Zahlungsverzug / Entbindung von der Beitragspflicht
Jede Mahnung wird mit einer Gebühr von mindestens 5,00 € belegt. Bei Austritt werden gezahlte Beträge nicht zurückerstattet. Kündigung oder Ausschluss entbinden nicht von der Pflicht die aufgelaufenen Beträge zu zahlen.
§ 6 Beitragsjahr
Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 04. Mai 2017
Beitragstabelle Reisenetz
Jahresumsatz in € |
Beitrag |
Bis 0,15 Mio. | 350 € |
Bis 0,3 Mio. | 550 € |
Bis 0,5 Mio. | 700 € |
Bis 1 Mio. | 850 € |
Bis 2 Mio. | 1.100 € |
Bis 3 Mio. | 1.200 € |
Bis 4 Mio. | 1.300 € |
Bis 5 Mio. | 1.400 € |
Bis 7 Mio. | 1.600 € |
Bis 10 Mio. | 1.900 € |
Bis 15 Mio. | 2.200 € |
Bis 30 Mio. und > | 2.900 € |