Beitragsordnung

Beitragsordnung

§ 1 Grundsätze

Alle Mitglieder, mit Ausnahme von Ehrenmitgliedern, haben einen jährlichen Vereinsbeitrag zu leisten.
In dem Jahr, in dem die Aufnahme erfolgt, ist ein anteiliger Beitrag von 1/12 des Mitgliedsbeitrags für jeden angefangenen Monat fällig. Zusätzlich ist eine Aufnahmegebühr von 300,- €uro zu zahlen.

§ 2 Beitragshöhe

(1) Für Ordentliche Mitglieder und Netzwerkmitglieder wird die Höhe des Beitrages auf Grundlage des Brutto-Jahresumsatzes des Mitgliedes festgelegt. Es gilt der kinder-/jugendreise-relevante Umsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres.
(2) Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags ist der auf der Mitgliederversammlung am 07. Nov. 2015 beschlossenen und in der Anlage dargestellten Beitragstabelle zu entnehmen.
(3) Der Vorstand ist berechtigt, auf Antrag in besonderen Fällen befristet ermäßigte Beitragssätze festzulegen.
(4) Für Verbände beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag pauschal 750,- €.
Bei gegenseitiger Mitgliedschaft kann der Vorstand beschließen, den Beitrag ganz oder teilweise zu erlassen.
(5) Der Vorstand des Reisenetz kann beschließen, neu aufzunehmenden Mitgliedern eines Verbandes, mit dem eine Kooperationsvereinbarungen besteht, während der maximal ersten 2 Jahre ab Aufnahmedatum reduzierte Beiträge (entsprechend Par. 2 / Absatz 3) anzubieten.
(6) Die Beitragshöhe für Fördermitglieder wird in Absprache mit dem Vorstand festgelegt und soll für natürliche Personen einen Jahresbeitrag von 150,- € und für juristische Personen von 360,- € nicht unterschreiten.
(7) Die Mitgliedsbeiträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 3 Qualitätszertifizierung
Im Jahresbeitrag ist die Qualitätszertifizierung enthalten. Für die Nutzung (Veröffentlichung, Marketing) des Reisenetz-Qualitätssiegels erhebt der Verband eine Gebühr von 75,- € p. a.

§ 4 Umsatzmeldung

Grundlage für die Höhe des Mitgliedsbeitrag der Förder- und Ordentlichen Mitgliedern ist der Jahresumsatz des Mitglieds.
Wenn das Mitglied bis zum 31.01. des Beitragsjahres seinen Umsatz nicht meldet, ist der Vorstand berechtigt den Umsatz zu schätzen. Das Mitglied wird benachrichtigt und hat danach vier Wochen Zeit, einen anderen Nachweis vorzulegen.
Der Beitrag ist fällig nach Rechnungsstellung, spätestens zum 01. April des Beitragsjahres und zahlbar in einer Summe.
Die Zahlung des Beitrags erfolgt in einer Summe per Bankeinzug oder Lastschrift. In Ausnahmefällen (z.B. wenn die Erteilung von Einzugsermächtigungen für das Mitglied nicht möglich ist) kann die Zahlung des Beitrags per Überweisung erfolgen.

§ 5 Zahlungsverzug / Entbindung von der Beitragspflicht

Jede Mahnung wird mit einer Gebühr von mindestens 5,00 € belegt. Bei Austritt werden gezahlte Beträge nicht zurückerstattet. Kündigung oder Ausschluss entbinden nicht von der Pflicht die aufgelaufenen Beträge zu zahlen.

§ 6 Beitragsjahr

Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 04. Mai 2017

Beitragstabelle Reisenetz

 

Jahresumsatz in €

Beitrag
Bis 0,15 Mio. 350 €
Bis 0,3 Mio. 550 €
Bis 0,5 Mio. 700 €
Bis 1 Mio. 850 €
Bis 2 Mio. 1.100 €
Bis 3 Mio. 1.200 €
Bis 4 Mio. 1.300 €
Bis 5 Mio. 1.400 €
Bis 7 Mio. 1.600 €
Bis 10 Mio. 1.900 €
Bis 15 Mio. 2.200 €
Bis 30 Mio. und > 2.900 €