Das Kinder- und Jugendreisen in seiner großen Vielfalt an Angeboten (Ferienfreizeiten, Klassenfahrten,
Sprachreisen, Sportfreizeiten, erlebnispädagogische Gruppenangebote etc.) und Anbietern
(gemeinwohlorientierte und gewerbliche Veranstalter und Unterkunftsanbieter) ist in erster Linie ein
Angebot der Jugendhilfe (SGB VIII §11 „Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung“). Gleichzeitig
beinhalten viele der Angebote touristische Aspekte und werden vielfach als Pauschalangebote
vorgehalten, unterliegen somit dem Reiserecht. Vorrangiges Ziel der Anbieter ist es, möglichst allen
Kindern und Jugendlichen ein den Qualitätskriterien entsprechendes sicheres und gutes Angebot an
Gruppenreisen zu machen, welches finanziell leistbar ist. Dies schlägt sich in der Preisgestaltung
nieder. Die durch den geplanten Insolvenzversicherungsfonds zu erwartenden Steigerungen der
Kosten für die Absicherung der Kunden im Insolvenzfall müssen aber alle Anbieter auf die Preise für
das Reiseangebot aufschlagen. Insofern gefährdet dies die Teilnahme vor allem sozial benachteiligter
Kinder und Jugendlicher an den Maßnahmen des Kinder- und Jugendreisens.
Neben der zusätzlichen Belastung für die Kunden ist aus Sicht der Verbände des Kinder- und
Jugendreisens die geplante Umsetzung nicht gerecht für alle Anbieter. Die abzusichernden Risiken sind
vollkommen unterschiedlich und müssen auch in der Beitragsgestaltung unterschiedlich berücksichtigt
werden. Bei einer Schulfahrt mit dem Bus in eine Jugendunterkunft oder einem Ferienangebot für
Kinder in einem Camp sind die Risiken bei einer Insolvenz des Anbieters durchweg geringer als bei
einer Pauschalflugreise nach Mallorca. Wir schlagen daher vor, für die Angebote des Kinder- und
Jugendreisens den maximale Beitrags-Satz auf 0,5 Prozent vom Veranstalterumsatz und die
Sicherungsleistung auf maximal 3,5 Prozent vom Veranstalterumsatz festzusetzen.
Die Grenze für eine Beteiligungsverpflichtung am geplanten Fonds liegt im Entwurf bei 3 Mio. Euro
Umsatz. Wir schlagen eine Erhöhung auf 5 Mio. Euro vor bei gleichzeitiger Möglichkeit des
jederzeitigen (mit einer gewissen Frist versehenen) Wechsels für diejenigen, die unter der Grenze
liegen, um bei einer Preiserhöhung der Versicherungsprämien flexibel agieren zu können.
Die geplante Gesetzesänderung ist notwendig und im Sinne der Verbraucher nachvollziehbar, der
zeitliche Rahmen sorgt allerdings schon für gewisse Irritierungen. Wir fordern bis zur Klärung der vielen
offenen Fragen um eine zeitliche Verschiebung der Einführung sowie die Verlängerung der Frist zum
Aufbau des Fonds auf 10 Jahre. Mitten in einer Krise die Anbieter einer gesamten Branche, aber auch
die Verbraucher mit zusätzlichen finanziellen Belastungen zu fordern, ist aus unserer Sicht nicht
nachvollziehbar. Ein Gesetz zur Absicherung von Kundengeldern im Falle einer Insolvenz birgt die
Gefahr einer steigenden Anzahl von Insolvenzen